Definition eines Gästezimmers
Artikel L 324-3 des Tourismusgesetzes definiert Gästezimmer als möblierte Zimmer bei einem Bewohner, die Touristen gegen Entgelt für eine oder mehrere Nächte aufnehmen sollen und mit Dienstleistungen verbunden sind.Das oder die Gästezimmer müssen sich im Haus oder in der Wohnung des Bewohners befinden. Die Vermietung eines Gästezimmers umfasst die gebündelte Bereitstellung einer Übernachtung und des Frühstücks. Der Empfang erfolgt durch den Bewohner. Die Gästezimmer sind auf 5 Zimmer mit einer maximalen Kapazität von 15 Personen beschränkt. Jedes Gästezimmer bietet (direkt oder indirekt) Zugang zu einem Badezimmer und einem WC. Es muss den Hygiene-, Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften entsprechen. Im Gegensatz zu einer möblierten Unterkunft kann ein Gästezimmer nicht mit Sternen klassifiziert werden, sondern nur mit einem Gütesiegel (oder Zertifikat). Es wurden Qualitätssiegel entwickelt, um das Angebot von Anbietern zu kennzeichnen, die offizielle Qualitätsstandards einhalten, und um den Verbrauchern die Qualität einer Dienstleistung anzuzeigen. Ein Gütesiegel ist eine Qualitäts- und Komfortgarantie, die den Kunden hinsichtlich der Umwelt-, Komfort- und Ausstattungsanforderungen beruhigt, wobei die Qualitätscharta jedes Gütesiegels eingehalten wird.
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