Definition eines Gästezimmers
Artikel L 324-3 des Tourismusgesetzbuchs definiert Gästezimmer als möblierte Zimmer bei einem Bewohner mit dem Ziel, Touristen gegen Entgelt für eine oder mehrere Übernachtungen mit Dienstleistungen zu empfangen.
Das oder die Gästezimmer müssen sich im Haus oder in der Wohnung des Bewohners befinden. Die Vermietung eines Gästezimmers umfasst die gebündelte Bereitstellung einer Übernachtung und des Frühstücks. Der Empfang erfolgt durch den Bewohner. Die Gästezimmer sind auf 5 Zimmer mit einer maximalen Kapazität von 15 Personen beschränkt. Jedes Gästezimmer bietet (direkt oder indirekt) Zugang zu einem Badezimmer und einem WC. Es muss den Hygiene-, Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften entsprechen. Die Vermietung umfasst mindestens die Bereitstellung von Bettwäsche und Frühstück.
Im Gegensatz zu einer möblierten Ferienwohnung kann ein Gästezimmer nicht mit Sternen klassifiziert, sondern nur mit einem Gütesiegel (oder Zertifikat) versehen werden.
Es haben sich Qualitätssiegel entwickelt, um das Angebot von Anbietern zu qualifizieren, die offizielle Qualitätsstandards einhalten, und den Verbrauchern die Qualität einer Dienstleistung anzuzeigen. Ein Gütesiegel stellt eine Qualitäts- und Komfortgarantie dar, die den Kunden hinsichtlich der Umwelt-, Komfort- und Ausstattungsanforderungen beruhigt, wobei die für jedes Gütesiegel geltende Qualitätscharta eingehalten wird.
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